Müllabfuhr und Abfallabfuhrkalender
Die Müllabfuhr wird von der Firma Rieger im Auftrag der Stadtgemeinde Neumarkt durchgeführt. Ansprechpartner ist die Stadtgemeinde Neumarkt. Die Abholzeiten für Restmüll- und Bioabfall entnehmen Sie bitte dem aktuellen Abfuhrkalender unter www.neumarkt.at/abfallabfuhrkalender
Müllinsel (Altstoffsammelstellen)
Nach Auflösung der Müllinsel in der Siedlungsstraße sind die Abfallcontainer folgendermaßen verteilt:
Glascontainer:
- Siedlungsstraße 15 (Auffahrt Heizwerk)
- Friedhof (Parkplatz rechts nach Sparkassenstraße 4)
- Altstoffsammelhof
- Glanzhügel (Rauchenbichlerstraße)
- Ersatzparkplatz Park & Ride (Bahnhof)
Leistungsgebühr und Bereitstellungsgebühr
Die Gebühr für die 14-tägige und monatliche Entleerung der Restmülltonnen wird in Neumarkt am Wallersee quartalsweise über die Leistungsgebühr eingehoben.
Darüber hinaus wird eine Bereitstellungsgebühr pro Haushalt verrechnet, welche in keiner Verbindung zur Mülltonne steht. Mit der Bereitstellungsgebühr werden ua die Kosten des Altstoffsammelhofes, der Wertstoffinseln, deren Reinigung und Instandhaltung, sowie der Verwaltungsaufwand abgedeckt.
Es gibt 2 mögliche Varianten:
- Bereitstellungsgebühr (Verrechnung einer Bereitstellungsgebühr inkl Biotonnenentleerung)
- Bereitstellungsgebühr für Eigenkompostierer (nur Verrechnung der Bereitstellungsgebühr)
Abfallabfuhrordnung
Die Gemeindevertretung von Neumarkt hat in ihrer Sitzung vom 18.12.2019 gem § 14 des Salzburger Abfallwirtschaftsgesetztes 1998, LGBl Nr 35/1999 idgF und der § 2 Abs 4 Z 4, § 28 und § 28a des Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002, BGBl Nr 102/202 idgF, für die Stadtgemeinde Neumarkt die Abfallabfuhrordnung 2020 beschlossen.
Abfallabfuhrverordnung 2020
Abfallwirtschaftsgesetz
Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz
Gebühren und Abgaben
Müllabfuhr - Tarife