Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr. Treffen diese Voraussetzungen zu, müssen Sie auch das Service-Entgelt für die E-Card nicht entrichten. Neben den Versicherten sind stets auch deren anspruchsberechtigte Angehörige mit begünstigt. Die Antragsformulare können Sie in der Infostelle abholen oder auf der Homepage oesterreich.gv.at abrufen.